Eilantrag der Initiative "Aufstehen für die Kunst" wurde abgelehnt
16.04.2021 | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag der Initiative „Aufstehen für die Kunst“ abgelehnt: Prominente Musikerinnen und Musiker hatten eine Klage gegen die Schließungsanordnung von Theatern, Opern und Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen erhoben. Die Künstler/-innen hielten das Veranstaltungsverbot für rechtswidrig und nicht vereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit. Das Gericht verwies in seiner Ablehnung des Antrags auf die aktuelle Infektions- und Gefährdungslage. Angesichts eines diffusen Infektionsgeschehens und des Gesamtkonzepts...Weiterlesen








