Die am 28.Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Corona-Maßnahmen werden, nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 25. November, bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen, also auch die betroffenen Kultureinrichtungen, bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen. Immerhin: Schon in der Bundestagsdebatte über das Infektionsschutzgesetz einige Tage zuvor wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos mehr als reine Vergnügungsorte sind und dass sie nach der Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz stehen. Die Folge: Im Beschluss vom 25. November ist zu lesen: „Beim weiteren Vorgehen ist zu beachten, dass das Infektionsschutzgesetz vorsieht, bei Beschränkungen des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Sobald dies angesichts der Infektionslage möglich ist, sollten daher die Kultureinrichtungen wieder öffnen können. Die Kulturminister werden beauftragt, hierfür eine Strategie zu erarbeiten, die den notwendigen Vorlauf und hinreichende Planungssicherheit gewährleistet.“ Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, erklärte dazu: „Die Kulturminister der Länder erhalten durch dieses Gesetz jetzt die Möglichkeit, eine Strategie zur baldigen Öffnung der Kultureinrichtungen vorzulegen. Wir erwarten, dass die Kulturminister diese Aufgabe beherzt angehen und ihrer Verantwortung gerecht werden.“ Der Deutsche Musikrat reagierte auf die Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen mit der Forderung nach Anpassung und Verlängerung der so genannten Novemberhilfe für die Gesamtdauer des Lockdowns.