Neue Corona-Beschlüsse: Besondere Bedeutung von Kunst und Kultur
08.01.2022 | Nach den Beschlüssen der Konferenz von Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und Bundeskanzler gilt nach wie vor, dass der Zugang zu Kultureinrichtungen eingeschränkt möglich ist. Bundesweit ist dieser Zugang nach der 2G-Regel möglich, das heißt Geimpfte und Genesene können Veranstaltungen besuchen. Die Länder können individuell eine Verschärfung auf 2G+ beschließen, also zusätzlich einen Test einfordern. Neu ist, so meldet der Deutsche Kulturrat, dass in dem Beschluss der Länder und des Bundes auf die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur hingewiesen wird. In Abs. 13 heißt es: „...Weiterlesen








