Beirat der KSK verweigert erstmals Zustimmung zum Beitragssatz
05.09.2013 | Die Vorsitzenden des Beirats der Künstlersozialkasse (KSK), Rolf Bolwin und Gerhard Pfennig, haben in einer Pressemeldung bekannt gegeben, dass der Beirat erstmalig in seiner Geschichte der Festsetzung des Satzes der Künstlersozialabgabe nicht zugestimmt habe. Der Beirat entscheidet jährlich neu über den Beitragssatz, den Unternehmen zur KSK beitragen. Beitragspflichtig sind alle Unternehmen, die Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern in Anspruch nehmen und vergüten.Weiterlesen








