Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz: Stellungnahme des VdO-Geschäftsführers Tobias Könemann
12.09.2017 | Am 11.07.2017 wurde in Karlsruhe das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) verkündet. Um es vorweg zu nehmen: Trotz eines Teilerfolgs der beschwerdeführenden Gewerkschaften ist die erhoffte Rechtssicherheit nicht hergestellt worden. Das Gesetz ist nach dem Urteil zwar grundsätzlich verfassungsgemäß; die Kernregelung des durch das TEG eingeführten § 4a TVG, die die Verdrängung des „Minderheitstarifvertrages“ durch den „Mehrheitstarifvertrag“ in einem Betrieb vorsieht, wahrt jedoch nicht hinreichend die Interessen der Berufsgruppen, für die...Weiterlesen








