Oper & Tanz 04/05-22: Kommentar zum BAG-Urteil Arbeitszeiterfassung
11.10.2022 | Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst in einem Grundsatzurteil (BAG v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21) festgestellt, dass in Deutschland aktuell vor dem Hintergrund des geltenden europäischen Rechts bereits eine verbindliche Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit besteht. Bisher war von deutschen Arbeitgebern überwiegend die Meinung vertreten worden, dass hierfür noch eine Umsetzung der europäischen Vorgaben durch die nationale Gesetzgebung vonnöten sei. Damit hat das jetzige Urteil aufgeräumt. Dieses Urteil kann sich im Moment eigentlich nur für die Arbeitgeber nachteilig auswirken, da diese z.B...Weiterlesen








