Neustarthilfe 2022 für für pandemiebedingten Umsatzausfall
18.01.2022 | Ab dem 18. Januar können Solo-Selbständige aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, die Neustarthilfe 2022 beantragen. Die Hilfe gilt für die Monate Januar bis März 2022; die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der...Weiterlesen