Neue Corona-Beschlüsse: Besondere Bedeutung von Kunst und Kultur

Nach den Beschlüssen der Konferenz von Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und Bundeskanzler gilt nach wie vor, dass der Zugang zu Kultureinrichtungen eingeschränkt möglich ist. Bundesweit ist dieser Zugang nach der 2G-Regel möglich, das heißt Geimpfte und Genesene können Veranstaltungen besuchen. Die Länder können individuell eine Verschärfung auf 2G+ beschließen, also zusätzlich einen Test einfordern. Neu ist, so meldet der Deutsche Kulturrat, dass in dem Beschluss der Länder und des Bundes auf die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur hingewiesen wird. In Abs. 13 heißt es: Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.