Mindesthonorare: Neue Kulturförderrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern
02.11.2023 | Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei Projekten ein, die durch die Landesregierung gefördert werden. Das meldet das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab sofort nur noch gefördert werden, wenn den beteiligten freien Künstlerinnen und Künstlern bundeseinheitlich festgelegte Mindesthonorare, jedenfalls aber branchenübliche Mindesthonorarsätze gezahlt werden. Dies sieht die Neufassung der Kulturförderrichtlinie des Landes vor...Weiterlesen