Kammermusik zukünftig ohne Hornisten?
28.01.2011 | Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden: Arbeitsgerichte können die Kündigung eines Orchestermusikers nicht mit Blick auf die künstlerischen Auswirkungen dieses Schrittes überprüfen. Damit hat die höchste richterliche Instanz die Klage eines Hornisten zurückgewiesen, der gegen seine Kündigung geklagt hatte. Der Musiker war seit 1991 als Orchestermusiker beschäftigt.Weiterlesen








