Organisation

Die Organisationsstruktur der VdO

Die VdO-Mitglieder einer Bühne bilden den jeweiligen Ortsverband. Die Ortsverbände wählen alle vier Jahre zu Beginn der Spielzeit in Mitgliederversammlungen ihre Ortsdelegierten, die die Interessen des jeweiligen Ortsverbandes und seiner Mitglieder im jeweiligen Landesverband vertreten. Zur Regelung der örtlichen Belange wählen die Mitglieder eines Ortsverbandes einen Ortsverbandsvorstand, der neben dem/der Ortsdelegierten aus zwei bis drei Stellvertreter*innen besteht.

Die Mitglieder der einzelnen Ortsverbände sind in folgende zehn Landesverbände zusammen geschlossen: 1. Landesverband Baden-Württemberg, 2. Landesverband Bayern, 3. Landesverband Berlin, 4. Landesverband Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, 5. Landesverband Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein), 6. Landesverband Nordrhein-Westfalen, 7. Landesverband Sachsen, 8. Landesverband Sachsen-Anhalt 9. Landesverband Thüringen 10. Landesverband West (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).

Die Ortsdelegierten wählen in der jeweiligen Landesdelegiertenversammlung die Landesvorsitzenden und deren Stellvertreter*innen zur Vertretung des Landesverbandes. Die Landesvorsitzenden pflegen engste Kontakte mit den Ortsverbänden des jeweiligen Landesverbandes und unterstützen sie bei örtlichen Verhandlungen.

Die Landesvorsitzenden (oder deren Stellvertreter*innen) bilden zusammen die Bundesdelegiertenversammlung. Sie ist das oberste Organ der Vereinigung. Den Vorsitz in der Bundesdelegiertenversammlung führt der/die Vorsitzende des Bundesvorstandes. Die Bundesdelegiertenversammlung legt die grundsätzlichen Richtlinien für die Arbeit der Vereinigung fest. Sie ist insbesondere zuständig für die Genehmigung und Änderung der Satzung, die Wahl des Bundesvorstandes und die Einrichtung von Ausschüssen (z. B. Tarif- und Rechtsausschuss) sowie die Wahl der Ausschussmitglieder.

Der von der Bundesdelegiertenversammlung gewählte Bundesvorstand setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen: dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Bundesvorstand repräsentiert die Vereinigung und schließt insbesondere die Dienstverträge mit der Geschäftsführung und ggfs. den Syndizi. Auch beaufsichtigt er die Geschäftsführung, der er Anordnungen erteilen kann.

Der/Die Geschäftsführer*in vertritt die Vereinigung gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB. Er/Sie führt die Geschäfte der Vereinigung nach den Weisungen von Bundesdelegiertenversammlung und Bundesvorstand und bereitet deren Beschlüsse vor.

Der Bundesvorstand bestellt eine*n Kassierer*in, der/die die Mitgliedsbeiträge einzieht und abrechnet. Dieser/Diese verwaltet die Mitgliederdaten und unterstützt die Geschäftsführung.

Hier finden Sie das Organigramm.