Verfassungsbeschwerde der Initiative "Aufstehen für die Kunst"

Placebo neu

Über den Eilantrag der Initiative „Aufstehen für die Kunst“ beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatten wir schon berichtet. Mehrere prominente Musiker/-innen hatten Klage gegen die Schließungsanordnung von Theatern, Opern und Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen erhoben. Die Künstler/-innen hielten das Veranstaltungsverbot für rechtswidrig und nicht vereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit. Der Eilantrag war vom Gericht abgelehnt worden. Nun haben einige Kläger im Namen und mit Unterstützung der Initiative eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren eingereicht. Sie richtet sich „gegen die pauschale und ausnahmslose Schließung der Theater, Opern- und Konzerthäuser, wie sie das ‚Notbremsegesetz‘ ab einer Inzidenz von 100 vorsieht“. Kläger/-innen sind: Anne-Sophie Mutter, Okka von der Damerau, Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners, Christian Gerhaher, Hansjörg Albrecht und Thomas Hengelbrock. Eine ausführliche Begründung zur Verfassungsbeschwerde findet sich auf der Webseite der Initiative.