Warnstreik der Künstler in Orchestern und an Theatern bundesweit

19.05.2015 | Künstlergewerkschaften fordern volle Übernahme des Gehaltsabschlusses des öffentlichen Dienstes

Berlin – Vor der nächsten Runde der Tarifverhandlungen am 20. Mai sind gestern und heute Orchester und Bühnenkünstler im gesamten Bundesgebiet in Warnstreiks getreten. Orchester und Ensembles, unter anderem in Frankfurt/Main, Nürnberg, Leipzig, Gießen, Reutlingen und Münster, deren Rechtsträger Mitglied im Deutschen Bühnenverein sind, verzögerten angesetzte Proben bis zu einer halben Stunde und arbeiteten die ausgefallene Zeit nicht nach. Hintergrund der bislang mode- raten Streikmaßnahmen ist die Weigerung der Arbeitgeberseite, die Lohntarifverhandlungen für das Jahr 2015 mit den Künstlergewerkschaften gütlich abzuschließen. Tarifvertraglich ist festgelegt, dass sie auf Basis der Ergebnisse des öffentlichen Dienstes erfolgen. Der Deutsche Bühnenverein ließ die Verhandlungen beim letzten Gespräch am 20. April scheitern. Betroffene Künstlergewerkschaften sind die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO).

Die Gewerkschaften fordern die volle Übernahme des prozentualen Gehaltsabschlusses des öffent-lichen Dienstes von Bund, Ländern und Kommunen für die Musikerinnen und Musiker in Kommunal- und Staatsorchestern sowie für Chöre, Solisten, Schauspieler, Tanzensembles und künstlerisch-tech-nisches Bühnenpersonal. Entsprechend müssten rückwirkend zum 1. März die Vergütungen für Staatsorchester und an Theatern beschäftigte Künstler um 2,1 Prozent sowie für Kommunalorchester um 2,4 Prozent steigen. Der Bühnenverein begründet seine Weigerung unter anderem damit, dass in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die Beschäftigten einen zusätzlichen Arbeit- nehmerbeitrag leisten würden. Dieser sei zumindest teilweise auf das lineare Tarifergebnis anzurech- nen. Für die Künstlergewerkschaften ist dies nicht akzeptabel, da seit Jahrzehnten eigene Zusatzver- sorgungen bei der Bayerischen Versorgungskammer existieren, in die die Beschäftigten einzahlen.

Hintergrund: Die Tarifeinigung der Länder sieht eine Entgelterhöhung ab dem 1. März 2015 um 2,1 Prozent und ab dem 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent vor, mindestens jedoch 75 €. Die im vergangenen Jahr be-schlossene Tarifeinigung mit Bund und Kommunen für die Jahre 2014/15 sieht Folgendes vor: Entgelterhöhung ab dem 1. März 2014 um 3,0 Prozent, mindestens aber 90 €, ab dem 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent.

Kontakt:
Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV)
Uli Müller
Pressesprecherin
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 - 827908-29 (Sekretariat - 0)

mueller@dov.org

 

 

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