08.09.2011 | In einem offenen Brief haben sich die Künstlergewerkschaften VdO, DOV und GDBA sowie die ver.di an die sächsische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Sabine von Schorlemer gewandt.
Nach wie vor geht es um die Privatisierung der Landesbühnen Sachsen. Die Gewerkschaften haben die Ministerin mehrfach aufgefordert, in Tarifverhandlungen über einen Personalüberleitungsvertrag einzutreten (so z.B. im Schreiben der Gewerkschaften vom 15. Juni 2011 (PDF, 181 kb)). Mit Schreiben vom 25. Juli (PDF, 232 kb) hatte die Ministerin ausrichten lassen, dass "keine Veranlassung zur Aufnahme entsprechender Tarifverhandlungen für einen Personalüberleitungstarifvertrag gesehen" werde. "Mit § 613 a BGB hat der Gesetzgeber ein die Interessen des Arbeitgebers aber insbesondere auch der Arbeitnehmer wahrende und ausgewogene Regelung geschaffen. Damit kommt der Vorschrift eine hinreichende Schutzfunktion zu", heißt es in dem vom Leiter der Abteilung Kunst, Thomas Früh, unterschriebenen Brief. Vergessen wurde dabei offenbar, dass die Regelung des § 613 a BGB lediglich einen gesetzlichen Mindestschutz garantiert und nur für ein Jahr gilt. Im Anschluss kann die NOVUM GmbH, die die Landesbühnen übernehmen soll, Kündigungen nach Herzenslust aussprechen. In ihrem offenen Brief wenden sich die Künstlervertreter auch gegen die offenbar geplante weitere Reduzierung der Musikerstellen. Noch im Frühjahr hatte das Ministerium auf eine Meldung in der Zeitschrift "Oper & Tanz" über die geplante Kündigung von Musikerstellen mit der Aussage reagiert, es seien keine Musikerstellen gekündigt worden. Es sei auch noch nicht klar, ob überhaupt ein Ensemblemitglied seinen Arbeitsplatz verlieren werde. Wenn eine "solidarische Haltung unter den Musikern" erzielt werden könne, sei eine Übernahme sämtlicher angestellter Orchestermitglieder möglich. Wie auch immer man den Begriff "solidarisch" in diesem Zusammenhang interpretieren mag: Fakt ist, dass schon vor Beginn irgendwelcher Verhandlungen nun doch mindestens 18 Musiker sofort gehen müssen. Was in einem Jahr passiert, wenn es keinen Personalüberleitungsvertrag geben wird, steht in den Sternen. Am Beispiel Metropol Theater in Berlin hat sich in einer entsprechenden Situation gezeigt, dass die Insolvenz sehr schnell zur Abwicklung des gesamten Betriebs und Entlassung sämtlicher Mitarbeiter führen kann. Genau deshalb haben sich mittlerweile in solchen Privatisierungssituationen Personalüberleitungsverträge eingebürgert, durch die sowohl der Erhalt des arbeitsrechtlichen Status der Beschäftigten als auch eine Rückübernahmeverpflichtung des abgebenden öffentlichen Trägers gewährleistet wird. Warum dies im Fall der Landesbühnen Sachsen nicht gelten soll - diese Frage hat die Ministerin bislang nicht beantwortet.