Musiker:innenverbände haben in einem Schreiben an ausgewählte Mitglieder des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung angemessene Vergütung für Online-Nutzungen gefordert. Der Direktanspruch für ausübende Künstler:innen für Online-Angebote der Dienste-Anbieter müsse auch für den Bereich der Musik kommen, um den Kreativen eine faire Vergütung zu sichern, heißt es in dem Brief. Die Verbände beziehen sich auf Versuche der Verwerter, den in Art. 4, Abs. 3 UrhDaG vorgesehenen Direktvergütungsanspruch gegenüber Dienstanbietern zu beschränken oder generell in Frage zu stellen. Im Folgenden erklärt das Schreiben dezidiert die Situation ausübender Musiker:innen und die Begründung ihrer Forderung. „Wir verwehren uns gegen die Vereinnahmung durch die Verwerterverbände. Wir sind als Musiker:innenverbände selber in der Lage, für uns und unsere Mitglieder zu sprechen“, heißt es am Ende des Briefes. Und: „Wir fordern die Einführung des Art. 4, Abs. 3 UrhDaG auch für die ausübenden Künstler:innen im Bereich Musik.“ Zu den Unterzeichnern gehören: die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), die Deutsche Filmkomponistenunion (DEFKOM), die Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger (GDBA), die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO, , die Deutsche Jazzunion , der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV), mediamusic e.V., ver.di, der Deutsche Komponistenverband (DKV), der Composers Club (CC) und „Pro Musik“. Das Schreiben der Verbände finden Sie hier.