Am 27./28. Oktober fand in München die diesjährige Sitzung des Verwaltungsrates der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) in München statt. Trotz der anhaltenden weltweiten Niedrigzinsphase ist es der VddB durch entsprechende Neustrukturierung der Anlagen erneut gelungen, einen Netto-Ertrag zu erzielen, der den erforderlichen Rechnungszins erreicht. Die Versorgungsleistungen sind damit weiterhin gesichert. Allerdings reichte der Überschuss wie schon in den vergangenen Jahren nicht aus, um Renten / Anwartschaften flächendeckend anzuheben. Immerhin konnte der Rechnungszins des Anwartschaftsverbandes 3 erneut für ein Jahr um 1,25% auf das Niveau des Anwartschaftsverbandes 2 angehoben werden.
Erhebliche Kontroversen gab es bezüglich der ab Mitte 2016 geltenden Alters-Untergrenze für die Inanspruchnahme der Tänzerabfindung. Diese war – neben dem Erfordernis, eine geplante Transition-Maßnahme nachzuweisen – eingeführt worden, um den zuvor beobachteten Missbrauch dieses eigentlich der Existenzsicherung dienenden Instruments einzudämmen. Nun aber hat es sich herausgestellt, dass bei Beibehalt der Alters-Untergrenze von 35 Jahren und der derzeitigen Nichtverlängerungs-/Einstellungspraxis der Compagnien rund 2/3 der Tänzer/innen, die ihren Beruf aufgeben, keine Chance auf eine Tänzerabfindung haben. Die VdO sieht dadurch den Transition-Gedanken, der eigentlich Grundlage der Tänzer-Abfindung ist, gefährdet und hatte daher nach Rücksprache mit der Verwaltung der VddB beantragt, die Untergrenze wieder aufzuheben. Dies traf auf massiven Widerstand des Bühnenvereins, ohne dass dieser hierfür Sachargumente vortragen konnte. Nach längerer Diskussion im Arbeitsausschuss, in der sich die GDBA entschieden auf die Seite der VdO schlug, einigte man sich schließlich auf eine Absenkung der Altersgrenze auf 32 Jahre. Die Auswirkungen sollen 2 Jahre lang beobachtet und dann erneut im Verwaltungsrat diskutiert werden.
Wir rufen daher alle Tänzer/innen, die bei früherer Berufsaufgabe wegen der Nicht-Verfügbarkeit der Abfindung Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Transition-Maßnahmen haben, auf, uns ihrer Erfahrungen mitzuteilen, damit wir bei erneuter Befassung im Verwaltungsrat der VddB auch mit Beispielen aus der Praxis argumentieren können.