Im Beschluss der Ministerpräsident/-innen mit dem Bundeskanzler wurde festgelegt, dass auch der Kulturbereich unter die von der Regierung geplante Härtefallregelung fallen soll. Im Beschluss steht: „Über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) werden außerdem gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.“ Für die Unterstützung von Kultureinrichtungen sind aus dem Gesamtpaket von 200 Milliarden Euro eine Milliarde Euro vorgesehen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärte dazu, man werde jetzt gemeinsam mit den Ländern „sehr rasch die Zielgruppen unserer Hilfe herausarbeiten und die verwaltungsmäßigen Verfahren festlegen“. Sie sagte aber auch: „Jeder muss einen Beitrag leisten, und für die Einrichtungen des Bundes gilt, dass diese mit gutem Beispiel vorangehen und 20 Prozent ihres Energieverbrauchs einsparen sollen.“ Darauf reagiert wiederum der Deutsche Kulturrat, der in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass die Kultureinrichtungen vielfach gar nicht in der Lage seien, den von ihr vorgegebenen Beitrag zur Energieeinsparung zu erbringen, da oft über Jahrzehnte die notwendige energetische Sanierung der Kulturorte versäumt worden seien. Und weiter: „Wir fordern deshalb, dass zusätzlich zu dem jetzt beschlossenen Härtefonds für Kultureinrichtungen auch eine Investitionsförderung zur energetischen Sanierung von Kulturorten aufgelegt wird.“