Tarifeinheitsgesetz: Theater müssen berücksichtigt werden

Anlässlich der für den 24. und 25. Januar angesetzten mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz haben die Bühnengewerkschaften GDBA und VdO eine gemeinsame Pressemeldung, veröffentlicht. Die beiden Gewerkschaften, die über 5.000 Künstlerinnen und Künstler an rund 140 deutschen Theatern und Opernhäusern gewerkschaftlich vertreten, hatten in ihrer Verfassungsbeschwerde ausführlich dargelegt, dass und wie das neue Tarifeinheitsgesetz in verfassungswidriger Weise in die Koalitionsfreiheit der Künstlerinnen und Künstler und ihrer Gewerkschaften eingreift.

Die Pressemeldung im Wortlaut: „Seit Jahrzehnten haben die Bühnengewerkschaften durch den Flächentarifvertrag ‚Normalvertrag Bühne‘ für die Künstlerinnen und Künstler an Theatern und Opern im Einflussbereich der durch Art. 5 GG gewährleisteten Kunstfreiheit angemessene arbeitsrechtliche Bedingungen sichern können; zugleich konnte auf diese Weise die besondere Ensemblestruktur als besonderes Qualitätsmerkmal der deutschen Theater- und Opernlandschaft aufrechterhalten werden.

Wie bereits konkrete Anhaltspunkte zeigen, greift das neue Tarifeinheitsgesetz ebenso unnötig wie schädlich in diesen bisher geordnet funktionierenden Bereich ein. Es schafft durch die Anordnung der exklusiven Geltung des sog. Mehrheitstarifvertrags Konkurrenzbeziehungen zwischen künstlerischen und nichtkünstlerischen Tätigkeiten an Theatern und Bühnen und gefährdet damit sowohl die arbeitsrechtliche Absicherung der Künstlerinnen und Künstler als auch die Existenz der deutschen Ensembletheater. Zudem schafft es im Theater- und Bühnenbereich genau die Probleme, die es in anderen Wirtschaftsbereichen zu bekämpfen vorgibt.

Die Vermutung liegt nahe, dass der Gesetzgeber des Tarifeinheitsgesetzes den Theater- und Bühnenbereich überhaupt nicht im Blick gehabt hat; ganz sicher hat er die Verhältnisse in diesem Bereich weder geprüft, noch zur Kenntnis genommen. Damit aber hat er eine wesentliche Grundvoraussetzung jedes verfassungsmäßigen Gesetzes schwerwiegend missachtet und verletzt.

Die Bühnengewerkschaften GDBA und VdO bedauern, dass diese Fragen bei der mündlichen Verhandlung zum Tarifeinheitsgesetz am 24. und 25. Januar 2017 nicht erörtert werden sollen.

Sie gehen dennoch davon aus, dass die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts die Bedeutung von Theatern und Bühnen, Künstlerinnen und Künstlern kennen und dass die in unserer Verfassungsbeschwerde klar belegten Verfassungsverletzungen in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingehen.“