Pressemeldung: Weitere Verbesserungen für Beschäftigte an Theatern

In schwierigen Verhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband haben die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) im Rahmen der Manteltarifverhandlungen eine Reihe spürbarer Verbesserungen für die Beschäftigten durchsetzen können. Bereits im April hatten die Tarifparteien detaillierte Lohnanpassungen für die Beschäftigten an Theatern und Orchestern vereinbart. Nach der jetzt geschlossenen Vereinbarung gibt es insbesondere folgende Fortschritte:

  • Die Tarifflucht im Tanz wird eingedämmt: Die Einigung sieht eine weitgehende Harmonisierung der Regelungen von Solo- und Gruppentänzer*innen vor.
  • Ebenfalls im Tanzbereich ist es erstmals gelungen, Transitionregelungen im NV Bühne zu verankern. Hiermit wird der berufliche Übergang nach Beendigung der Tanzkarriere gestärkt.
  • Im Bereich Chor und Tanzgruppe sind die freien Tage künftig 6 Wochen im Voraus festzulegen; mindestens 16mal pro Spielzeit sind grundsätzlich 1 ½ Tage Freizeit zusammenhängend zu gewähren. Halbe freie Tage in Chor und Tanzgruppe dürfen nicht mehr auf den Vormittag eines Feiertags gelegt werden.
  • Solist*innen erhalten 1 ½ freie Tage pro Woche.
  • Für Solist*innen und künstlerische Bühnentechniker*innen werden Regelungen zum Ausschluss von Tariferhöhungen nach Abschluss von Neuverträgen oder neu verhandelten Gagen gestrichen.
  • Obleute und Ortsdelegierte der Künstlergewerkschaften an den Theatern genießen künftig einen Nichtverlängerungsschutz für die Dauer ihrer Amtszeit.
  • Nach einer Premiere wird es künftig einen probenfreien Tag für die beteiligten Beschäftigten geben.
  • Analog der bestehenden Regelung für Solist*innen gibt es künftig auch eine tarifliche Mindestgage für gastspielverpflichtete Chor- und Tanzgruppenmitglieder.

Jörg Löwer, Präsident der GDBA, freut sich über das erreichte Verhandlungsergebnis: „Damit sind wichtige langjährige Forderungen der GDBA realisiert worden, die die Arbeitsbedingungen entscheidend verbessern. Jetzt gilt es weiterzumachen und unsere Forderungen in Vergütungsfragen durchzusetzen.“

Tobias Könemann, Geschäftsführer der VdO, betont: „Mit den Neuregelungen zu den freien Tagen ist ein erheblicher Fortschritt in Richtung planbarer Freizeit erzielt worden. In einem nächsten Schritt muss nun die Arbeitszeit-Autonomie der Beschäftigten gestärkt werden.“