Warnstreiks an Theatern und Orchestern

Am 20. Mai findet die nächste Runde der Tarifverhandlungen zwischen dem Deutschen Bühnenverein und den Künstlergewerkschaften Deutsche Orchestervereinigung (DOV), Vereinigung deutscher Opernchören und Bühnentänzer (VdO) und Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA) statt. Im Vorfeld sind an vielen Häusern, deren Rechtsträger Mitglied im Deutschen Bühnenverein sind, Orchester und Bühnenkünstler in einen Warnstreik getreten. Unter anderem in Frankfurt/Main, Nürnberg, Leipzig, Gießen, Reutlingen und Münster wurden Probenbeginne um bis zu einer halben Stunde verzögert, ohne dass die ausgefallene Zeit nachgearbeitet wurde. Der Grund: Die Arbeitgeberseite weigert sich, die Lohntarifverhandlungen für das Jahr 2015 mit den drei Gewerkschaften gütlich abzuschließen. Tarifvertraglich ist festgelegt, dass diese Verhandlungen auf Basis der Ergebnisse des öffentlichen Dienstes erfolgen. Der Deutsche Bühnenverein ließ die Verhandlungen beim letzten Gespräch am 20. April aber scheitern.

Die Gewerkschaften fordern die volle Übernahme des prozentualen Gehaltsabschlusses des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Kommunen für die Musikerinnen und Musiker in Kommunal- und Staatsorchestern sowie für Chöre, Solisten, Schauspieler, Tanzensembles und künstlerisch-technisches Bühnenpersonal. Konkret würde das bedeuten: Steigerung der Vergütungen für Staatsorchester und an Theatern beschäftigte Künstler um 2,1 Prozent sowie für Kommunalorchester um 2,4 Prozent, rückwirkend zum 1. März. Der Bühnenverein begründet seine Weigerung unter anderem damit, dass in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die Beschäftigten einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag leisten würden. Dieser sei zumindest teilweise auf das lineare Tarifergebnis anzurechnen. Für die Künstlergewerkschaften ist dies nicht akzeptabel, da seit Jahrzehnten eigene Zusatzve sorgungen bei der Bayerischen Versorgungskammer existieren, in die die Beschäftigten einzahlen.