VdO und GDBA: Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz

Unter der Überschrift „Bärendienst für die Kunstfreiheit“ haben VdO und GDBA eine gemeinsame Pressemeldung zum Bundesratsbeschluss über das Tarifeinheitsgesetz veröffentlicht. Die Länderkammer hat das Gesetz soeben gebilligt. „Das Gesetz würde, sollte es in Kraft treten, das Ende des deutschen Ensembletheaters einläuten“, heißt es in der Meldung. An vielen Häusern bestehe auf mittlere Sicht die Gefahr, dass die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auch für das künstlerische Personal angewendet werden müssten, weil vielfach der nichtkünstlerische Bereich den größeren Anteil der Beschäftigten stelle. Bisher waren die Tarifverträge klar voneinander abgegrenzt. „In der Folge würde speziell das Solopersonal – also unter anderem Schauspieler, Solo-Sänger, Tänzer, Dramaturgen, Theaterpädagogen und Regieassistenten – keine Jahresverträge auf Basis des NV Bühne mehr erhalten können, sondern nur noch kurzfristige Gast- oder Stückdauerverträge. Keine Intendanz würde die künstlerisch Beschäftigten auf kunstfernen Verträgen beschäftigen, weil sie ihr künstlerisches Konzept dann nicht mehr frei in die Praxis umsetzen könnte.“ Allein die Ankündigung des Tarifeinheitsgesetzes habe an manchen Häusern ausgereicht, einen „Häuserkampf“ der Gewerkschaften loszutreten – auf dem Rücken der Beschäftigten. Da die Mehrheitsverhältnisse sich in den Theater häufig änderten, befürchten die Künstlergewerkschaften ein Tarifchaos. VdO und GDBA werden Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Vertreten werden sie dabei durch die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin.