25.04.2011 | Die Stadt Leipzig will gegen das neue Kulturraumgesetz der sächsischen Staatsregierung klagen. Die von der CDU-/FDP-Koalition geplanten Veränderungen hält Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung für verfassungswidrig. Die hier anvisierten Kürzungen der Kulturraumförderung seien willkürlich und unsystematisch, kritisiert der SPD-Politiker und beruft sich dabei auf ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten eines Staatsrechtlers. Zunächst wurde jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben, daneben wird auch eine Verfassungsklage erwogen.
Das Sächsische Kulturraumgesetz regelt die Finanzierung der nichtstaatlichen Kultureinrichtungen im Freistaat. Es sieht eine Aufteilung Sachsens in fünf Kulturräume vor und regelt die gemeinsame Finanzierung regional bedeutsamer Einrichtungen und Maßnahmen durch die Gemeinde, den Kulturraum und den Freistaat Sachsen im Rahmen eines Kulturlastenausgleiches. Mit den Änderungen im Kulturraumgesetz sollen nun unter anderem die Landesbühnen Sachsen künftig zur Hälfte über die Kulturräume mitfinanziert werden, das Land halbiert seine Zuschüsse auf sieben Millionen Euro. In den fünf Kulturräumen sowie den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz müssen die Streichungen kompensiert werden. OB Jung Laut kritisiert, dass Leipzig durch die Neuregelung für seine Kultureinrichtungen jährlich rund eine Million Euro weniger erhalten werde.