Regisseure und Choreografen von Umsatzsteuer befreit

06.06.2013 | Die Frage der Umsatzsteuer für Bühnenregisseure und -choreografen scheint vom Tisch zu sein. Der Deutsche Kulturrat meldet unter der Überschrift "Vermittlungsausschuss beendet Groteske zur Umsatzsteuer von Bühnenregisseuren, Choreografen und Galerien", dass sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag endlich auf einen Kompromiss zum Jahressteuergesetz geeinigt habe. Teil dieser Vereinbarung ist die Umsatzsteuerbefreiung für Regisseure und Choreografen. Obwohl sich in dieser Frage alle Fraktionen seit langem einig waren, drohte die Regelung am Scheitern des Gesamtpakets zu platzen.

Das aber hätte die Besteuerung der Leistungen von Regisseuren und Choreografen nach sich gezogen, da nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2011 eine Regelung dieser Frage im Umsatzsteuergesetz vorgenommen werden musste. Nun können die Betroffenen aufatmen. Für die Theater, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, hätte eine Umsatzsteuer von freien Regisseuren und Choreografen eine große Belastung dargestellt - oder aber für die Künstler selbst, deren (Netto-)Honorar im Zweifel einfach niedriger ausgefallen wäre. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, kommentierte den Beschluss: "Die Auseinandersetzung um die Umsatzsteuerbefreiung von freiberuflichen Bühnenregisseuren, -choreografen und Galerien war sicherlich kein Ruhmesblatt für die Politik… Die Leidtragenden waren Künstler und Kultureinrichtungen. Die gestrige Entscheidung des Vermittlungsausschusses ist höchst erfreulich. Rechtssicherheit für die Gruppe der Bühnenregisseure und -choreografen war überfällig.