25.02.2013 | Die von der Bundesregierung zunächst geplante Mehrwertsteuerbefreiung für selbstständig tätige Regisseure und Choreografen soll offenbar nun doch nicht realisiert werden. Ursprünglich war vorgesehen, die entsprechende Regelung in das Jahressteuergesetz 2013 aufzunehmen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes war jedoch Mitte Januar im Bundestag gescheitert. Danach wurde in Aussicht genommen, einige unstreitige gesetzliche Regelungen in einer "Rumpfversion" des Jahres- steuergesetzes umzusetzen. In diese Vorschläge wurde die Mehrwertsteuerbefreiung für Regisseure und Choreografen nicht aufgenommen.
Der Deutsche Bühnenverein (DBV) hat die Bundesregierung nun aufgefordert, an ihrem ursprünglichen Plan der Steuerbefreiung festzuhalten und diese unverzüglich zu realisieren. Außerdem fordert er, auch die selbstständigen Bühnen- und Kostümbildner in die Mehrwertsteuerbefreiung aufzunehmen, da diese ansonsten als einzige im Rahmen einer Theaterproduktion tätigen Künstler Mehrwertsteuer zahlen müssten.