Kulturstaatsminister für ermäßigten Steuersatz für Bühnen- und Kostümbildner

Kulturstaatsminister für ermäßigten Steuersatz für Bühnen- und Kostümbildner

30.08.2013 | Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat sich klar und deutlich für den ermäßigten Steuersatz der Leistungen von Bühnen- und Kostümbildnern ausgesprochen. In jüngster Zeit würden diese häufig einer Besteuerung von 19 Prozent durch Finanzbehörden ausgesetzt. Neumann erklärte dazu, das sei "nicht akzeptabel". "Die gesetzlichen Voraussetzungen haben sich für diesen Bereich nicht geändert, so dass die zuständigen Finanzbehörden der Länder gehalten sind, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz, wo möglich, anzuwenden."

Deshalb habe er den Finanzminister und die Länder aufgefordert, sich dieses Themas anzunehmen und die durch die unterschiedliche Anwendung der Finanzbehörden ausgelöste Verunsicherung zu beenden. Die in diesem Jahr erreichte Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure und Choreografen sei ein großer Erfolg, so Neumann weiter. Diese Regelung habe die rechtliche Situation für andere Bühnenberufe aber keinesfalls verschlechtert. Auch die Leistungen von Bühnen- und Kostümbildnern sind urheberrechtlich geschützt und können deshalb mit 7 Prozent besteuert werden. Im Juni dieses Jahres hatten Bundestag und Bundesrat die Umsatzsteuerbefreiung von Bühnenregisseuren und -choreographen an öffentlichen und vergleichbaren Bühnen beschlossen. Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Koehler/photothek.net