05.09.2013 | Die Vorsitzenden des Beirats der Künstlersozialkasse (KSK), Rolf Bolwin und Gerhard Pfennig, haben in einer Pressemeldung bekannt gegeben, dass der Beirat erstmalig in seiner Geschichte der Festsetzung des Satzes der Künstlersozialabgabe nicht zugestimmt habe. Der Beirat entscheidet jährlich neu über den Beitragssatz, den Unternehmen zur KSK beitragen. Beitragspflichtig sind alle Unternehmen, die Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern in Anspruch nehmen und vergüten.
Die Höhe des Beitrags richtet sich prozentual nach der Höhe der gesamten Honorarzahlungen an selbständige Künstler, die ein Unternehmen im Jahr aufwendet. Grund für die Ablehnung durch den Beirat ist die angekündigte Erhöhung dieses Satzes von 4,1 Prozent in 2013 auf 5,2 Prozent in 2014. Der Beirat fordert von der Bundesregierung, den finanziellen Mehrbedarf aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Kurz vor der Sommerpause war eine gesetzliche Regelung, die die regelmäßige Überprüfung aller Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung vorsah, an der Blockade der Koalitionsparteien gescheitert. Darauf führt auch der KSK-Beirat die Beitragserhöhung zurück: Längst nicht alle beitragspflichtigen Unternehmen sind als solche erfasst und zahlen ihre Beiträge. Daher kommt nicht genug Geld in die Kasse der KSK. Nun habe die Bundesregierung zu entscheiden, ob sie sich über das Votum des Beirats hinwegsetze und die Künstlersozialabgabe dennoch auf 5,2 Prozent festsetze, heißt es in der Meldung.