Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrats wählte ein neues Präsidium

Jünger und weiblicher: Der Deutsche Musikrat, Dachverband der deutschen Musikverbände und -institutionen, hat im Rahmen seiner Mitgliederversammlung in Berlin ein neues Präsidium gewählt. Wieder gewählt wurde ohne Gegenkandidaten (zum fünften Mal!) Präsident Martin Maria Krüger. Die drei Vizepräsidentenämter wurden mit Ulrike Liedtke, Udo Dahmen und Jens Cording besetzt. Im Vorfeld der Wahl hatte es deutliche Appelle gegeben, die darauf zielten, mehr Frauen als Kandidatinnen für die übrigen Präsidiumsämter aufzustellen. Angesichts der bisherigen Besetzung (3 Frauen in einem insgesamt 19-köpfigen Gremium) war dies sicher mehr als angemessen. Dem Appell folgten viele, teils auch junge Frauen. Tatsächlich wurden sie alle gewählt. Aus einem Pool von 21 Kandidat/-innen für insgesamt 14 Plätze entschieden sich die Delegierten für acht Frauen und sechs Männer. Mit einem Schlag ist das Präsidium damit fast paritätisch besetzt. Die Mitgliederversammlung verabschiedete auch den „7. Berliner Appell“ mit insgesamt acht Forderungen:

Der Deutsche Musikrat fordert

  • die Selbstverpflichtung der Kommunen und Länder zur Sicherung der Kulturausgaben für die Haushaltsjahre 2022-2025 mindestens auf dem Stand der Haushaltsansätze 2020 zuzüglich der entsprechenden Tarifvorsorge und des Inflationsausgleichs.
  • die nachhaltige Sicherung der freien Musikerinnen und Musiker durch eine Arbeitslosenversicherung, Honorarstandards und eine verstärkte, auf Mehrjährigkeit angelegte Förderung der freien Ensembles.
  • den Einsatz der künstlerischen Schulfächer und des Sports als die zentralen Eingangsfächer schulischen Erlebens für alle Jahrgangsstufen und Schularten.
  • die zugangsoffene Sicherstellung der Arbeit der öffentlichen und freien Musikschulen für alle Bevölkerungsgruppen auf den Qualitätsgrundlagen der Fachverbände.
  • die ausreichende Unterstützung der Chöre und Orchester im Bereich Amateurmusik zur Ermöglichung von kultureller Teilhabe für breite Bevölkerungskreise.
  • die stärkere Berücksichtigung der Musikwirtschaft als mitgestaltender Teil unserer Kulturellen Vielfalt in den gesetzgeberischen Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns, insbesondere in Bezug auf die kleineren und mittelständischen Betriebe.
  • eine Bundeskulturstatistik, auf deren Datengrundlage vorausschauende Bildungs- und Kulturpolitik gestaltet werden kann.
  • den neuen Bundestag auf, das Staatsziel Kultur in das Grundgesetz mit dem Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ aufzunehmen.