Mindesthonorare: Neue Kulturförderrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern

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Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei Projekten ein, die durch die Landesregierung gefördert werden. Das meldet das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab sofort nur noch gefördert werden, wenn den beteiligten freien Künstlerinnen und Künstlern bundeseinheitlich festgelegte Mindesthonorare, jedenfalls aber branchenübliche Mindesthonorarsätze gezahlt werden. Dies sieht die Neufassung der Kulturförderrichtlinie des Landes vor. Damit sei Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter in einem bundesweit seit langem diskutierten Prozess, so die Meldung. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben bislang keinen geregelten Anspruch auf eine Bezahlung vergleichbar mit dem Mindestlohn bei angestellten Kulturschaffenden. Mit einer Änderung der Kulturförderrichtlinie sollen Projektträger nur noch dann eine Landesförderung erhalten, wenn sie freien Künstlerinnen und Künstlern ein Honorar gemäß der bundeseinheitlichen Empfehlung "Matrix zu Basishonoraren zahlen“. Die Regelung bezieht sich allerdings nur auf durch das Land geförderte Kulturprojekte.