Kurzarbeit bei öffentlich finanzierten Theatern und Orchestern?

In einer gemeinsamen Erklärung haben DOV, GDBA und VdO zur Frage der Kurzarbeit in Theatern Stellung genommen:

Aufgrund der durch die Corona-Krise verursachten massiven Umsatz-Einbrüche vieler Unternehmen hat die Bundesregierung zur Sicherung von Arbeitsplätzen eine erhebliche Aufstockung der bei der Bundesagentur für Arbeit bereitstehenden Mittel für Kurzarbeitergeld bei gleichzeitiger Verbesserung der Bedingungen und des Umfangs der Gewährung von Kurzarbeitergeld in Aussicht gestellt. Der Gesetzgeber arbeitet derzeit an einem entsprechenden Gesetzesentwurf, dessen Details bislang nicht öffentlich bekannt sind.

Da aber weiterhin die Festlegung von Kurzarbeit in einem konkreten Betrieb einer gesonderten kollektiv- oder individualrechtlichen Rechtsgrundlage bedarf, die im öffentlichen Dienst – einschließlich der Theater und Orchester ungeachtet deren Rechtsform – bislang nicht existiert, sind diverse öffentlich finanzierte, aber privatrechtlich organisierte Theater auf ihre Betriebsräte mit dem Bestreben zugegangen, sehr kurzfristig Betriebsvereinbarungen über die Einführung von Kurzarbeit abzuschließen. Dabei wird auf die Betriebsräte teilweise nicht unerheblicher Druck ausgeübt. Parallel dazu hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 23.03.2020 ein erstes Gespräch über die Schaffung einer tarifvertraglichen Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit in kommunalen Betrieben geführt.

Die Künstlergewerkschaften nehmen zu diesen Bestrebungen wie folgt Stellung:

Wir sehen für die Einführung von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst gegenwärtig keinen Spielraum, da die öffentlichen Verwaltungen durch die aktuellen Einschränkungen ohnehin schon ausgedünnt sind und bei weiterer Ausbreitung des Coronavirus die Handlungsfähigkeit systemrelevanter Einheiten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Theater- und Orchesterbereich sehen wir ebenfalls – unabhängig von der jeweiligen Rechtsform – keine Veranlassung zur Einführung von Kurzarbeit, da die Theater und Orchester grundsätzlich ausfinanziert sind und gegenwärtig „nur“ die weggefallenen Eigeneinnahmen aus Kartenverkauf und Gastspielbetrieb/Tourneen auszugleichen haben. Diese betragen im Durchschnitt aller Orchester und Theater bundesweit rund 17,5 % der jeweiligen Budgets. Es geht also wirtschaftlich betrachtet erst einmal darum, diese durch Schließungen und Quarantäne entstehenden Einnahmeausfälle auszugleichen. Die Personalkosten als solche sind aber ebenso wie die Sachkosten grundsätzlich zu mehr als 80% durch die öffentlichen Haushalte bzw. mehrjährige Zuwendungsverträge, teilweise deutlich über 2020 hinaus, gesichert. Allenfalls für den Differenzbetrag könnte eine Kurzarbeit-Regelung sachlich begründbar sein.

Eine weitere Sorge, die uns umtreibt, sind die prekären Arbeitsverhältnisse des Garderoben- und Schließpersonals sowie sonstigen Personals, welches beispielsweise auf 450 € Basis beschäftigt wird. Dieses Personal würde bei Einführung von Kurzarbeit völlig durch den Rost fallen.

Vor dem Hintergrund der vollen Finanzierung der Personalkosten durch die öffentliche Hand jedenfalls für das Haushaltsjahr 2020 (siehe oben) sehen wir für Kurzarbeit im Theater- und Orchesterbereich gegenwärtig keine stichhaltige Begründung. Musiker/innen und Bühnenkünstler/innen halten sich auch zu Hause durch tägliches Üben und Studieren weiter fit, um nach dem Ende der Ausnahmesituation möglichst umgehend wieder volle Leistung geben zu können. Auch diese häusliche Tätigkeit gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Arbeitszeit.

Letztlich würde die bereits beschlossene Finanzierung der Orchester und Theater über die Kulturetats nunmehr auf die Bundesagentur für Arbeit teilweise abgewälzt. Das macht in der derzeitigen Situation politisch, aber auch gesamtwirtschaftlich nicht so recht Sinn; insbesondere zu übereilten Aktionen sehen wir keine Veranlassung.

Ungeachtet dessen stehen wir mit dem Deutschen Bühnenverein in ständigem Kontakt, um – auch im Hinblick auf mögliche Modelle in Tarifbereichen des öffentlichen Dienstes – gegebenenfalls auch tarifliche Regelungen für Kurzarbeit in den Bereichen NV Bühne und TVK zu vereinbaren, sofern und sobald sich hierzu eine sachlich tragfähige Begründung ergibt. In der Zwischenzeit stehen wir Betriebsräten, die sich veranlasst sehen, über Kurzarbeitsvereinbarungen auch für das künstlerische Personal bereits vor Inkrafttreten solcher allgemeinen Maßgaben zu verhandeln, natürlich mit rechtlichem Rat zur Seite, appellieren aber zugleich an sie, nicht überstürzt verbindliche Vereinbarungen einzugehen, die sich unter Umständen im Nachhinein als nicht sachgerecht erweisen.

DOV, Gerald Mertens
GDBA, Jörg Löwer
VdO, Tobias Könemann und Gerrit Wedel

Die Erklärung als PDF finden Sie hier.