Tobias Könemann, Geschäftsführer der VdO, und Jörg Löwer, Präsident der GDBA, haben heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt: Der bereits im September von der Vereinigung deutscher Opernchöre (VdO) und der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) mit dem Deutschen Bühnenverein (DBV) ausgehandelte Haustarifvertrag für die künstlerisch Beschäftigten des Staatsballetts Berlin wird nun endgültig vom DBV gegengezeichnet. Zuvor war es wegen nicht nachvollziehbarer Verzögerungen im Zustimmungsverfahren des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin zu erheblichen Irritationen gekommen, wodurch sich die Unterzeichnung um mehrere Wochen verzögerte.
Durch den Haustarifvertrag werden auf Grundlage des Normalvertrags Bühne Besonderheiten der Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Mitglieder des Staatsballetts verbindlich geregelt. Erstmals ist zudem ein Freistellungsanspruch für so genannte Transition-Maßnahmen, die es Tänzerinnen und Tänzern erleichtern sollen, nach ihrer Tanz-Karriere in einem anderen Beruf Fuß zu fassen, ausdrücklich normiert.
Dem Vernehmen nach soll der Haustarifvertrag arbeitgeberseitig der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, bei der, anders als an anderen Häusern, ein Teil der Tänzer/innen organisiert ist, zur Nachzeichnung angeboten werden.