Eilantrag der Initiative "Aufstehen für die Kunst" wurde abgelehnt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag der Initiative „Aufstehen für die Kunst“ abgelehnt: Prominente Musikerinnen und Musiker hatten eine Klage gegen die Schließungsanordnung von Theatern, Opern und Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen erhoben. Die Künstler/-innen hielten das Veranstaltungsverbot für rechtswidrig und nicht vereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit. Das Gericht verwies in seiner Ablehnung des Antrags auf die aktuelle Infektions- und Gefährdungslage. Angesichts eines diffusen Infektionsgeschehens und des Gesamtkonzepts des Verordnungsgebers, soziale Kontakte und die allgemeine Mobilität möglichst einzuschränken, komme es nicht entscheidend darauf, ob in Kultureinrichtungen in der Vergangenheit bereits Infektionen nach-gewiesen worden seien. Zu den von den Antragsstellern angeführten Hygiene- und Lüftungskonzepten fehle es noch an gesicherten Erkenntnissen. Entsprechende Studien seien noch nicht abgeschlossen. Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen daher als erforderlich und angemessen, so eine Pressemeldung des Gerichts.