(PM) Der Dachverband Tanz Deutschland unterstützt gemeinsam mit dem Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) und weiteren Verbänden und Institutionen die Bundesratsinitiative für eine nachhaltige soziale Absicherung von selbstständigem und hybriderwerbstätigem Künstler*innen.
Nachdem Nordrhein-Westfalen im November 2024 eine Bundesratsinitiative zur Absicherung von Erwerbslücken Freier Künstler*innen in den Bundesrat eingebracht hatte, befasst sich der Ausschuss für Kulturfragen jetzt erneut mit dem Entschließungsantrag. Ziel ist es, den Antrag im Plenum des Bundesrates zu beschließen und so die Bundesregierung aufzufordern, Vorschläge für eine wirksame soziale Absicherung bei Erwerbslücken zu erarbeiten.
Künstlerische Erwerbsverläufe unterscheiden sich grundlegend von klassischen Beschäftigungsverhältnissen. Projektbezogene Arbeit, befristete Engagements sowie Phasen der Recherche, Konzeption, Proben und Akquise gehören zum Berufsalltag vieler selbstständiger und hybriderwerbstätiger Künstler*innen. Auch in Zeiten ohne Auftrag und Einkommen wird kontinuierlich professionell gearbeitet – etwa an der Erstellung eines Kunstwerkes, der Vorbereitung einer Aufführung oder der Erprobung neuer künstlerischer Fertigkeiten. Für diese Phasen ohne Einkommen besteht bislang jedoch keine passgenaue soziale Absicherung, wie sie bei abhängig Beschäftigten über die Arbeitslosenversicherung gegeben ist. Die Einkommen vieler freischaffender Künstler*innen sind schwankend und sehr niedrig, so dass sie im Regelfall wirtschaftlich nicht dazu in der Lage sind privat vorzusorgen, so wie es vielen anderen Selbständigen möglich ist.
Die Bundesratsinitiative greift diesen seit langem bekannten Handlungsbedarf auf. Eine wichtige fachliche Grundlage für die politische Beratung bildet das von Prof. Dr. Daniel Ulber im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen erstellte Gutachten. Es beschreibt den bestehenden Regelungsbedarf und entwickelt verschiedene Ansätze für eine mögliche Absicherung von Erwerbslücken selbstständiger Künstler*innen. Damit liefert es einen fundierten fachlichen Referenzrahmen für die weitere politische Diskussion. Welche gesetzliche Ausgestaltung am Ende gewählt wird, ist im weiteren Verfahren zu beraten und zu entscheiden. Entscheidend ist, dass eine wirksame, verlässliche und praxisnahe Lösung entwickelt wird.
Die Bundesratsinitiative greift diesen seit langem bekannten Handlungsbedarf auf. Eine wichtige fachliche Grundlage für die politische Beratung bildet das 2022 im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von Prof. Dr. Daniel Ulber (Universität Trier) erstellte Gutachten. Es beschreibt den bestehenden Regelungsbedarf und entwickelt einen Ansatz für eine mögliche Absicherung von Erwerbslücken selbstständiger Künstler*innen über die Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialkasse. Damit liefert es einen fundierten fachlichen Referenzrahmen für die weitere politische Diskussion. Weitere Möglichkeiten zur Absicherung bestehen etwa in einer sozialrechtlichen Lösung über das SGB II.
Eine wirksame Absicherung von Erwerbslücken stärkt nicht nur die soziale Sicherheit Freier Künstler*innen. Sie schafft zugleich verlässlichere Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit und trägt dazu bei, dass kreative Vorhaben unabhängig von kurzfristigen Einkommenszwängen entwickelt und realisiert werden können. Damit leistet sie einen Beitrag zur Vielfalt, Freiheit und Zukunftsfähigkeit der Kunst- und Kulturlandschaft in Deutschland. Wer den gesellschaftlichen Wert von Kunst und Kultur stärken will, muss deshalb auch die sozialen Rahmenbedingungen Freier Künstler*innen nachhaltig verbessern.
Wir appellieren an den Bundesrat, die Initiative zügig zu beschließen und die Bundesregierung aufzufordern, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie für selbständige Künstler*innen über das System der Künstlersozialversicherung zu schaffen oder einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer solchen Absicherung zu unterbreiten. Ziel muss eine Lösung sein, die den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird, praktikabel ausgestaltet ist und dauerhaft zu einer besseren sozialen Absicherung beiträgt.








