Beschlüsse zur Verbesserung der sozialen Lage von Kreativen

Der Deutsche Bundestag hat zwei Beschlüsse zur Verbesserung der sozialen Lage von Kreativen gefasst. Überwiegend kurz befristet Beschäftigte sollen ab dem 1. Januar 2023 einen dauerhaft erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Die bisherige Regelung sollte Ende des Jahres auslaufen. Profitieren können insbesondere Schauspielerinnen und Schauspieler sowie vergleichbare auf Projektdauer oder Engagements befristet Beschäftigte. Darüber hinaus werden die Zuverdienstmöglichkeiten im Künstlersozialversicherungsgesetz erweitert. Diese umfassen ab dem 1. Januar 2023 ohne vorgegebene Höchstgrenze auch selbständige Tätigkeiten im nicht-künstlerischen Bereich, wenn diese die selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit wirtschaftlich nicht überwiegen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärte: „Mit den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vorhaben gehen wir einen wichtigen Schritt, um die oftmals prekäre soziale Lage von Kreativen strukturell zu verbessern. Damit finden die individuellen Lebens- und Arbeitssituationen von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen nun dauerhaft Anerkennung in der sozialen Absicherung.“

Die Sonderregelung zum erleichterten Zugang für Arbeitslosenlosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte wurde 2009 befristet eingeführt. Seitdem wurde die Regelung mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2022. Mit der Entfristung der Sonderreglung wird nun die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte im Kreativ- und Kulturbereich mit ihren besonderen Erwerbsbiografien dauerhaft sichergestellt. Das Foto (J. Konrad Schmidt) zeigt Kulturstaatsministerin Claudia Roth.