Die Staatsanwaltschaft Trier hat nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen den ehemaligen Intendanten des Theaters Trier Karl Sibelius wegen Untreue erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die ihm als Generalintendanten des Stadttheaters obliegende Plicht, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu wirtschaften, verletzt zu haben. Weiter lautet der Vorwurf, er sei bei drei Theaterproduktionen Verpflichtungen eingegangen, die die für die jeweiligen Produktionen geplanten Budgets jeweils in erheblichem Umfang überzogen. Sibelius hatte 2015 die Position des Generalintendanten angetreten; schon Ende 2016 hatte sich die Stadt wieder von ihm getrennt. Sibelius war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft spätestens Ende März 2016 bekannt, dass das Theater unter seiner künstlerischen und kaufmännischen Leitung im Jahr 2015 ein hohes Defizit erwirtschaftet und das Budget um ca. 1,3 Mio. Euro überzogen hatte. Trotz Kenntnis von Bestehen und Ausmaß der Haushaltsüberschreitung soll er sich in den drei angeklagten Fällen ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Mehrkosten entschieden haben, aufwendige Produktionen – zum Teil unter Verlegung der Aufführungen in auswärtige Spielstätten und unter Engagement zahlreicher Gastkünstler – ins Werk zu setzen, durch die die jeweiligen Produktionsbudgets in erheblichem Umfang überzogen wurden. Durch die Überschreitung der jeweiligen Produktionsbudgets soll der Stadt Trier nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Vermögensschaden in Höhe von insgesamt ca. 260.000,00 EUR entstanden sein. Ein weiterer Vorwurf lautet, Sibelius habe unter Missachtung der Vergaberichtlinien der Stadt Trier einen Auftrag für veranstaltungstechnische Leistungen (Beschallung, Beleuchtung, etc.) im Zusammenhang mit einer Inszenierung an einer auswärtigen Spielstätte freihändig an ein Unternehmen für Veranstaltungstechnik vergeben. Der Angeschuldigte bestreitet nach Angaben der Staatsanwaltschaft, sich strafbar gemacht zu haben. Er vertrete die Auffassung, der Tatbestand der Untreue sei nicht erfüllt. Das Verfahren gegen den ehemaligen Kulturdezernenten Thomas Egger, gegen den nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Auszahlung einer Zusatzvergütung von 1.000 Euro an den Intendanten im Juli 2016 besteht, ist gegen die Auflage einer Schadenswiedergutmachung vorläufig eingestellt worden. Ein Interview mit Karl Sibelius, das kurz vor seinem Wechsel nach Trier in „Oper & Tanz“ veröffentlicht wurde, lesen Sie hier.