Angebot des Deutschen Bühnenvereins für gerechte Bezahlung zu niedrig

03.06.2022 | Keine Bewegung auf Arbeitgeberseite – Einigung konnte erneut nicht erzielt werden

Die Gewerkschaften der Künstler:innen (GDBA, VdO, BFFS) und der Deutsche Bühnenverein (DBV) haben sich nach langen Gesprächen bei ihren Manteltarifverhandlungen am 1. Juni 2022 zum dritten Mal nicht auf eine angemessene Erhöhung der Mindestgage der NV Bühne-Beschäftigten einigen können.

An den Verhandlungen nahmen in Köln neben der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und der Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e.V. (VdO) erstmals auch der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) teil.

Die Gewerkschaften waren mit ähnlichen 3-Schritte-Plänen für die Spielzeiten 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 gestartet. Diese beinhalteten sowohl eine Mindestgage von 2.715 € sowie eine Erhöhung der Gagen für Vorstellungen und Proben für abhängig beschäftigte Gäste und eine Dynamisierung, um steigende Lebenshaltungskosten zukünftig abzufangen. Darüber hinaus beinhaltete die Forderung der GDBA die Einführung von vier Mindestgagenstufen, die der VdO eine Ankopplung an die jeweilige Chor- bzw. Tanzgruppengage. Außerdem entsprachen die Gewerkschaften dem Wunsch des DBV, sich des Themas Teilzeit anzunehmen.

Der Deutsche Bühnenverein hatte zunächst nur eine normative Handlungsempfehlung an seine Mitglieder für die Zahlung einer Mindestgage in Höhe von 2.500 € herausgegeben.

Tobias Könemann, Geschäftsführer der VdO: „Es ist dringend geboten, eine verbindliche Tarifierung der Mindestgage zu vereinbaren, die auch den Rechtsträgern die entsprechende Rechtssicherheit gibt, um die hierfür notwendigen finanziellen Voraussetzungen in den Haushalten und Wirtschaftsplänen der Häuser zu schaffen.“

Wie bereits in der letzten Verhandlungsrunde am 9. Mai blieb der DBV bei seinem unzureichenden Angebot einer Anhebung der Mindestgage auf lediglich 2.550 €. Dieses Angebot liegt nach Ansicht der Gewerkschaften – wenn denn überhaupt – nur unwesentlich über dem ab Oktober liegenden Mindestlohn und kann daher nicht Grundlage einer Einigung für eine angemessene Vergütung von qualifiziert ausgebildeten Bühnenkünstler:innen sein.

Alle Tarifparteien waren sich einig, dass die drängenden Themen, insbesondere eine Einigung über die Mindestgage sowie dringend erforderliche Arbeitszeitregelungen schnell vorwärtsgebracht werden müssen. Die Atmosphäre war freundlich und konstruktiv, die Verhandlungen werden am 21. Juni 2022 fortgesetzt.

Lisa Jopt, Präsidentin der GDBA: “Ich bedauere, dass wir keinen Abschluss erreichen konnten, wir haben in einer akribischen Vorbereitung viele gute Argumente für die Verhandlung aufbereitet und sind dem Deutschen Bühnenverein sowohl bei der Höhe der Mindestgage als auch beim Thema Teilzeit entgegengekommen. Dass dies so gar keine Wirkung zu hinterlassen scheint, muss die Theaterschaffenden dazu veranlassen, den Druck zu erhöhen und der Trägern eindringlich unsere extrem reformbedürftigen Beschäftigungsverhältnisse vor Augen zu führen.”

„Gerade bei der Berufsgruppe der Schauspieler:innen brennt das Thema der angemessenen Vergütung; die Zustände prekärer Bezahlung an deutschen Bühnen müssen abgestellt werden“, so Heinrich Schafmeister, Mitglied des BFFS-Vorstandes.

Rückfragen:               

Miriam Sasserath, Tel.: 040 43 28 244-0 (GDBA)
Tobias Könemann, Tel.: 0221 277 94 670 (VdO)
Bernhard Störkmann, Tel.: 030 22 50 27 930 (BFFS)