Antragsverfahren für TANZPAKT Stadt-Land-Bund online

Ab 5. November können Fördermittel für die Förderperiode 2025–2030 beantragt werden

Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund startet heute am 5. November 2026 in seine fünfte Ausschreibungsrunde: Im Zeitraum vom 5. November 2026 bis zum 5. April 2027 können Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen und Netzwerke Fördermittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von insgesamt rund 1,9 Mio. Euro beantragen. Digitale bundesweite Infoveranstaltungen finden am 1. Dezember 2026, 12:00 – 13:00 Uhr, in deutscher Lautsprache und DGS, sowie am 8. Dezember, 16:00 – 17:00 Uhr, in englischer Lautsprache statt.

Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm TANZPAKT Stadt-Land-Bund gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren.

Bureau Ritter und der Dachverband setzen sich im Rahmen der INITIATIVE TANZ auch für die dringend benötigte Aufstockung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund ein, um Tanz insbesondere in strukturschwachen Regionen zu fördern und längerfristige und damit nachhaltigere Entwicklungen zu ermöglichen.

Die wichtigsten Daten der Ausschreibung auf einen Blick:

Ausschreibungsstart:           5. November 2026

Antragsdeadline:                    5. April 2027, 18:00 Uhr

Projektstart:                               ab 1. Juli 2027

Projektende:                              30. Juni 2030

Die Antragstellung erfolgt über das digitale Antragsportal von Bureau Ritter, das ab sofort geöffnet ist. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden.

Alle Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare sind ab sofort auf dieser Webseite verfügbar: www.tanzpakt.de

Die Jury setzt sich zusammen aus Angela Alves, Frieda Frost, Carmen Kovacs, Sebastian Matthias und Katharina von Wilcke. Weitere Informationen zur Jury finden Sie unter: Tanzpakt: Jury

 

Beratung stärkt erfolgreiche Tanzprojekte und nachhaltige Kulturentwicklung

Mit umfassenden Beratungsangeboten unterstützt TANZPAKT Stadt-Land-Bund Akteur*innen dabei, innovative und nachhaltige Tanzprojekte erfolgreich auf den Weg zu bringen:

Der Dachverband Tanz Deutschland begleitet Interessierte im Rahmen des kulturpolitischen Dialogs und unterstützt dabei, tragfähige Strategien für die Tanzlandschaft zu entwickeln.

Für Antragstellende bietet zudem das Team des TANZPAKT-Förderfonds bei Bureau Ritter eine individuelle Beratung an. Angesichts der anspruchsvollen Förderkriterien wird empfohlen, vor der Antragseinreichung das Beratungsangebot zu nutzen. So können inhaltliche Schwerpunkte, Finanzierungsfragen sowie formale Anforderungen frühzeitig geklärt werden.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Ansprechpartnerinnen finden Sie unten.

Zugangsdaten zu den digitalen bundesweiten Infoveranstaltungen

1. Dezember 2026, 12:00 – 13:00 Uhr (in deutscher Lautsprache und DGS)

https://us06web.zoom.us/j/89322910595?pwd=0WaGtd9QkXyAgp5DqPNere4T5LIw5G.1

Meeting-ID: 893 2291 0595

Kenncode: 266131

8. Dezember 2026, 16:00 – 17:00 Uhr (in englischer Lautsprache)

https://us06web.zoom.us/j/86981569853?pwd=cjekWmgZVbCNrWTqLc3aPMfHMRb6ga.1

Meeting-ID: 869 8156 9853

Kenncode: 748060

Bei Verständnisfragen, Gesprächsbedarf oder Bedarf an Accessunterstützung, wenden Sie sich gerne per E-Mail an n.stillfried@dachverband-tanz.de oder bitten um Rückruf unter: 030 37443392.

TANZPAKT Stadt-Land-Bund

Das Förderprogramm wird in kooperativer Trägerschaft von Bureau Ritter (Träger Förderfonds) und dem Dachverband Tanz Deutschland (Träger Kulturpolitischer Dialog) realisiert. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. TANZPAKT Stadt-Land-Bund ermöglicht langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte und richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke.