Verfassungsbeschwerde gegen Künstlersozialkasse ist vom Tisch

Entscheidung im Sinn der freiberuflichen Künstler: Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Künstlersozialabgabe ist vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. Wie der Deutsche Kulturrat meldet, hatte ein Unternehmen im Jahr 2015 die Beschwerde bezüglich der Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe eingereicht. Diese Beschwerde wurde vom Bund der Steuerzahler unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun einstimmig geurteilt, dass die Verfassungsbeschwerde (I BvR 2885/15) nicht angenommen wird. Die Entscheidung ist unanfechtbar.  

Die Künstlersozialabgabe sichert zusammen mit dem Beitrag der Versicherten und einem Bundeszuschuss die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der über die Künstlersozialkasse versicherten freiberuflichen Künstler und Publizisten. Die Künstlersozialabgabe fällt an, wenn Unternehmen mit freiberuflichen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, erklärte, es sei gut, dass das Bundesverfassungsgericht so klar und unmissverständlich die Verfassungsbeschwerde zur Künstlersozialabgabe zurückgewiesen habe. „Deutschland ist ein Kultur- und ein Sozialstaat. Die Künstlersozialversicherung ist Ausdruck dieses Staatsverständnisses. Ich hoffe sehr, dass diese unmissverständliche Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde einmal mehr unterstreicht, dass die Künstlersozialversicherung ein fester Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland ist“, so Zimmermann.