10.10.2012 | Die Stiftung TANZ hat bekannt gegeben, dass sie Stipendien an Tanzschaffende vergibt, die sich im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere befinden. Noch bis zum 30. Oktober können professionelle Tänzerinnen und Tänzer eine einmalige Förderung zum Beispiel für Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung beantragen. Wer einen solchen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung in Berlin zu seiner individuellen Transition beraten lassen. Das geht telefonisch, persönlich oder auch per E-mail (www.stiftung-tanz.com).
Voraussetzung ist, dass eine Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen von mindestens sieben Jahren nachgewiesen werden kann. Mindestens fünf Jahre davon müssen sie in Deutschland berufstätig gewesen sein. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Die Stiftung TANZ versteht sich als Wegbegleiter und Unterstützer professioneller Tänzer - vom Ausbildungsbeginn über jedes Stadium der Karriere bis zum Abschluss des Transitionprozesses. Insbesondere der Übergang vom aktiven Tanzen in einen anderen Lebensabschnitt wird hier beratend begleitet. Weitere Informationen: info@stiftung-tanz.com