Ballett- und Tanztheaterdirektoren fordern "Gleichstellungsklausel"

03.06.2014 | Anlässlich ihrer Ballett- und Tanztheaterdirektorenkonferenz (BBTK) am 30. und 31. Mai 2014 in Augsburg haben die Ballett- und Tanztheaterdirektoren der deutschen Staats- und Stadttheater erneut darauf hingewiesen, dass der Tanz als Sparte in den Kulturentwicklungsprogrammen der Kommunen und Länder erscheinen muss. "Die Lobby für den Tanz hat sich stetig verbessert", so die Sprecherin der BBTK, Christiane Theobald. In der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD sei mit der Diskussion um die Ausgestaltung einer bundesweiten Tanzförderung erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik ein deutliches Signal zur Förderung des Tanzes gesetzt worden.

Umso mehr gelte es jetzt, der Sparte Tanz innerhalb der Institutionen mehr Anerkennung zu verschaffen und dies auch strukturell zu verankern: "ein Emanzipationsprozess ist überfällig" betonte Theobald. Die Ballett- und Tanztheaterdirektoren fordern deshalb eine "Gleichstellungsklausel" mit dem Musiktheater, dem Konzert und dem Schauspiel, die in den Satzungen der Kommunen und Länder wie auch der Theater niedergelegt werden soll. Als erster Schritt wird eine "Geschäftsvereinbarung" zwischen den Intendanten und Ballett- beziehungsweise Tanztheaterdirektoren angestrebt, welche die Tanzensembles mit größerer Verantwortung und mehr Planungssicherheit ausstattet. "Wir müssen zu gewissen Standards kommen, die die Sparte Tanz akzentuieren und ihr angemessen sind", so Theobald. Die Potentiale der Ballett- und Tanztheaterensembles in Deutschlands mit ihrem großen Publikumszuspruch (1.595.863 Besucher in 2011/12, Quelle: Theaterstatistik des Dt. Bühnenvereins, Heft 47, Sommer 2013) müssten stärker genutzt werden, so die Forderung der Ballett- und Tanztheaterdirektoren. "So, wie es zahlreiche Ensembles durch ihre Education-Programme, mit denen sie im Sinne der kulturellen Bildung direkt in die Breite der Gesellschaft wirken, bereits selbst vielfach tun."