Vereinigung Deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V.

Organisation

Die Organisationsstruktur der VdO

Organigramm

Die VdO-Mitglieder einer Bühne bilden den jeweiligen Ortsverband. Die Ortsverbände wählen alle vier Jahre zu Beginn der Spielzeit in einer Mitgliederversammlung den Ortsdelegierten, der die Interessen des Ortsverbandes und seiner Mitglieder im jeweiligen Landesverband vertritt. Zur Regelung der örtlichen Belange wählen die Mitglieder eines Ortsverbandes einen Ortsverbandsvorstand, der neben dem Ortsdelegierten als Vorsitzendem aus zwei bis drei Stellvertretern besteht.

Die Mitglieder der einzelnen Ortsverbände sind in folgende zehn Landesverbände zusammen geschlossen: 1. Landesverband Baden-Württemberg, 2. Landesverband Bayern, 3. Landesverband Berlin, 4. Landesverband Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, 5. Landesverband Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein), 6. Landesverband Nordrhein-Westfalen, 7. Landesverband Sachsen, 8. Landesverband Sachsen-Anhalt 9. Landesverband Thüringen 10. Landesverband West (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).

Die Ortsdelegierten wählen in der jeweiligen Landesdelegiertenversammlung den Landesvorsitzenden und seinen Stellvertreter zur Vertretung des Landesverbandes. Der Landesvorsitzende pflegt engste Kontakte mit den Ortsverbänden seines Landesverbandes und unterstützt sie bei örtlichen Verhandlungen.

Die Landesvorsitzenden (oder deren Stellvertreter) bilden zusammen die Bundesdelegiertenversammlung. Sie ist das oberste Organ der Vereinigung. Den Vorsitz in der Bundesdelegiertenversammlung führt der Vorsitzende des Bundesvorstandes. Die Bundesdelegiertenversammlung legt die grundsätzlichen Richtlinien für die Arbeit der Vereinigung fest und ist insbesondere zuständig für die Genehmigung und Änderung der Satzung, die Wahl des Bundesvorstandes, und der Wahl der Ausschüsse (Tarif- und Rechtsausschuss).

Der von der Bundesdelegiertenversammlung gewählte Bundesvorstand setzt sich aus vier Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern zusammen. Der Bundesvorstand repräsentiert die Vereinigung und schließt insbesondere die Dienstverträge mit dem Geschäftsführer und ggfs. dem Syndikus. Auch beaufsichtigt er den Geschäftsführer, für den er Anordnungen erteilen kann.

Der Geschäftsführer vertritt die Vereinigung gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB. Er führt die Geschäfte der Vereinigung nach den Weisungen von Bundesdelegiertenversammlung, Bundesvorstand und den Ausschüssen und bereitet deren Beschlüsse vor.

Der Bundesvorstand bestellt einen Kassierer, der die Mitgliedsbeiträge einzieht und abrechnet. Er führt die Mitgliedskartei und unterstützt den Geschäftsführer.

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